| Abfallentsorgung in Winkelmatten |
| 02.09.2010 |
Der Bevölkerung der Region Winkelmatten steht ab sofort auf der östlichen
Seite der Kapelle Winkelmatten zwei Molokbehälter für die Abfallentsorgung
zur Verfügung.
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| Eidg. Abstimmung vom 26. September 2010 |
| 02.09.2010 |
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 26. September 2010 um
über die Eidgenössische Vorlage abzustimmen:
- die Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische
Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz,
AVIG)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich
oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag
stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster
erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die
Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei)
während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00
und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus
ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben
werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der
Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 24. September 2010,
17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert,
Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung
zugesandt wurde.
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal
zur Verfügung.
Stimmlokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 25. September 2010, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 26. September 2010, 11.00 - 12.00 Uhr
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| Kanalisationssanierungen im Dorfgebiet |
| 31.08.2010 |
Sunneggastrasse
Bereich: Wiestistrasse bis Vispastrasse
Dauer: 15. - 17. September 2010 sowie 22. September 2010
Behinderung: Wartezeiten bis zu 30 Minuten
Sperrung: Am 22. September 2010 für sämtlichen Fahrzeugverkehr
Umleitung: Umleitung via Getwingbrücke über die Wiestistrasse. EingeschränkteZufahrt
zur Unteren Wiestistrasse und Sunngeggastrasse möglich.
Triftbachstrasse
Bereich: Haus Spirit bis Bachstrasse
Dauer: 22. - 24. September 2010 sowie 30. September 2010
Behinderung: Wartezeiten bis zu 30 Minuten
Staldenstrasse
Bereich: Kreuzung Schluhmatt-/Luchernstrasse bis Kreuzung Wiestibodenweg/Staldenstrasse
(Luchre)
Dauer: 24. - 30. September 2010
Behinderung: Wartezeiten bis zu 30 Minuten
Sperrung: 27. - 30. September 2010 für sämtlichen Fahrzeugverkehr
Umleitung: Umleitung über die Schluhmattstrasse. Eingeschränkter Verkehr
in der Luchernstrasse möglich.
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| Bioorganische Abfälle - Start der Testphase für Recyclinganlagen von Küchenabfällen |
| 31.08.2010 |
Interessierten Gastronomiebetrieben stehen ab sofort zwei Testmaschinen
während einem Zeitraum von 12 Monaten (01. September 2010 - 31. August
2011) gratis zur Verfügung.
Je nach Nachfrage ist geplant, die Recyclinganlagen zwischen den Betrieben
ca. alle 2 Monate zu verschieben, damit möglichst viele Betriebe Erfahrungen
damit sammeln können.
Zwischenzeitlich wurden die beiden Testmodelle geliefert und stehen
bereits im Einsatz. Die Gastronomiebetriebe werden in den nächsten Tagen
schriftlich über die Details informiert.
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| Integrationsstelle "Inneres Mattertal" |
| GR-Sitzung 26. August 2010 |
| Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, das Pilotprojekt zwischen
den drei Gemeinden Zermatt, Täsch und Randa zu lancieren. Am Ende der
kommenden Wintersaison wird anhand der vorliegenden Auswertungen über
die Fortführung des Projekts entschieden. |
| Unterhalts- und Betriebskosten Kunsteisbahn - Zusatzkredit |
| GR-Sitzung 26. August 2010 |
| Die Unterhalts- und Betriebskosten der Kunsteisbahn waren im Budget
2010 nicht berücksichtigt. Der Gemeinderat hat dem notwendigen Zusatzkredit
im Betrag von CHF 75'000.-- zugestimmt. |
| Unterhalts- und Betriebskosten Tennisplätze - Zusatzkredit |
| GR-Sitzung 26. August 2010 |
| Die Tenniswand wurde durch Drittpersonen beschädigt und musste ersetzt
werden. Der hierfür notwendige Zusatzkredit von CHF 9'150.-- hat der
Gemeinderat gutgeheissen. |
| Fallschutz Spielplatz Winkelmatten - Zusatzkredit |
| GR-Sitzung 26. August 2010 |
| Die Fallschutzmatten unter den Spielgeräten beim Kinderspielplatz in
Winkelmatten mussten aus Sicherheitsgründen erneuert werden. Dem erforderlichen
Zusatzkredit von CHF 6'600-- hat der Gemeinderat zugestimmt. |
| Sanitäre Installationen Sportplatz Chrome - Zusatzkredit |
| GR-Sitzung 26. August 2010 |
| Die Sanitäranlagen im Container beim Sportplatz Chrome wurden im öffentlichen
Interesse erweitert. Der Gemeinderat genehmigte den notwendigen Zusatzkredit
von CHF 10'000.--. |
| Taxitarife - Einführung Taxameter |
| GR-Sitzung 26. August 2010 |
| Die Einwohnergemeinde Zermatt startet demnächst eine Testphase, um in
Bezug auf die Anwendung von Taxametern Erfahrungen zu sammeln. Bei positiver
Auswertung der erhaltenen Informationen ist eine definitive Einführung
für die kommende Wintersaison geplant. |
| Transport Abfallstoffe Kläranlage Zermatt - Arbeitsvergabe |
| GR-Sitzung 26. August 2010 |
| Der Auftrag für den Transport der Abfallstoffe der Kläranlage ging zum
Preis von CHF 340'142.50 an die Adolf Schaller AG, Zermatt. |
| Bioorganische Abfälle - Pilotversuch für Vergärungsanlagen von Küchenabfällen - Zusatzkredit |
| GR-Sitzung 26. August 2010 |
| Die für den Pilotversuch eingesetzten Vergärungsanlagen von Küchenabfällen
erfordern für die laufende Rechnung einen Mehraufwand von CHF 8'000.--.
Der Gemeinderat hat dem Zusatzkredit entsprochen. |
| Mountain-Bikeweg Visp-Zermatt - Beteiligung der Gemeinde Zermatt |
| GR-Sitzung 26. August 2010 |
| Auf der Strecke Visp-Zermatt wird ein neuer Mountain-Bikeweg erstellt.
Die Einwohnergemeinde Zermatt beteiligt sich an den Realisierungskosten
gemäss erstellten Verteilerschlüssel, jedoch max. mit CHF 40'000.--. |
| Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen |
| 01.06. / 23.06. / 16.07. / 26.07. / 24.08.2010 |
Moosstrasse
Bereich: Findelbachbrücke bis Restaurant Moos
Dauer: 18. - 29. Oktober 2010
Behinderung: Behinderung mit Wartezeiten bis 30 Minuten infolge Erneuerung
des Oberbaus und Sperrung für den Fahrzeugverkehr am 22. und 29. Oktober
2010
Umleitung: Fussgängerumleitung wird signalisiert
Staldenweg
Bereich: Haus Madlene bis Chalet Guntern
Dauer: 08. - 29. Oktober 2010
Behinderung: Sperrung für Fussgänger infolge Erneuerung Oberbau
Umleitung: über den Wiestibodenweg
Strasse Furi - Stafelalp
Hangentwässerungs- und Belagssanierungsarbeiten sowie Rutschsanierung
im Bereich Furi bis Stafel
Dauer: 30. August - 15. Oktober 2010
Behinderung des Verkehrs mit Wartezeiten von 20 Minuten
Müriniweg
Bereich: Haus Apollo bis Haus les Anges
Dauer: 16. August - 30. September 2010
Behinderung: Tageweise Sperrung für Fussgänger infolge Erneuerung Trinkwasserleitung
und Oberbausanierung.
Umleitung: Umleitungen werden signalisiert
Schluhmattstrasse
Bereich: Restaurant Waldhaus bis Haus Parnisla
Dauer: 06. - 24. September 2010
Behinderung: Sperrung für den Fahrzeugverkehr infolge Sanierung Oberbau
- Sauberwasserleitung und Belag
Umleitung: Bis Haus Parnisla frei und dann über die Staldenstrasse.
Der Busverkehr wird während dieser Zeit umgeleitet. Über die Fahrroute
wird an den einzelnen Fahrplankästen informiert. Fussgängerumleitung
wird signalisiert
Wiestibodenweg
Bereich: Haus Martinihof bis Staldenstrasse
Dauer: 13. September - 08. Oktober 2010
Behinderung: Sperrung infolge Erneuerung der Trinkwasserleitung
Umleitung: Fussgängerumleitung wird signalisiert
Erschliessungsstrasse Zer Bännu Los 2
Bereich: Ab petite Village bis oberhalb Haus Uberer
Dauer: 26. April - ca. Ende September 2010
Behinderung: Lastwagentransporte ab Ende Zer Bännustrasse über die Wiestistrasse,
Sunneggastrasse und Matterstrasse
Umleitung: Keine
Ausnahmebewilligungen: Ab 26. April - 30. September 2010 ist
mit Lastwagenverkehr ab 08.30 Uhr zu rechnen (ausserhalb der Aushubzeit).
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| Biner Jürg - Aufsichtsbeschwerden gegen den Gemeinderat - Entscheid Staatsrat |
| 23.08.2010 |
In mehreren Anzeigen hat Jürg Biner anfangs dieses Jahres verschiedene
Vorwürfe gegen den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zermatt erhoben.
In den Aufsichtsbeschwerden stellte er u.a. den Antrag auf Amtsenthebung
des Gemeinderates sowie der Ungültigkeitserklärung des Budgets 2009
und 2010.
Der Staatsrat hat in der Sitzung vom 11. August 2010 alle seine Vorwürfe
abgewiesen, soweit überhaupt darauf einzutreten war.
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| Homologation - Revision der Gebührenordnungen für das Wasser und Abwasser sowie für die Behandlung von Baugesuchen |
| 23.08.2010 |
Der Zermatter Souverän hat an der Urversammlung vom 25. März 2010 den
Änderungen der Gebührenordnung für das Wasser und Abwasser sowie der
Gebührenordnung für die Behandlung von Baugesuchen zugestimmt.
An seiner Sitzung vom 11. August 2010 hat der Staatsrat nun die Revisionen
mit geringfügigen Änderungen homologiert. Die Reglementanpassungen treten
rückwirkend auf den 01. Januar 2010 in Kraft. |
| URL: http://gemeinde.zermatt.ch/reglement/ |
| Aufhebung des Feuerverbotes im Freien: Die Waldbrandgefahr bleibt |
| 03.08.2010 |
(IVS).- In den letzten Tagen hat es im Wallis regelmässig geregnet.
Die Böden und die Vegetation sind nicht mehr derart stark ausgetrocknet
und die Temperaturen sind leicht gefallen. Aufgrund dieser Wetterentwicklung
entschied Staatsrat Jacques Melly, Chef des Departements für Verkehr,
Bau und Umwelt (DVBU) ab sofort die seit dem 14. bzw. 26. Juli herrschenden
Einschränkungen bezüglich Feuer jeglicher Art.
Gemäss Meteo Schweiz ist auch in den nächsten Tagen mit vereinzelten
Regenmengen zu rechnen. Die geforderte Menge von drei Tage Regen oder
rund 50 mm pro m2 Niederschlag ist aber noch nicht überall gefallen.
Die Vispertäler sowie die Tieflagen des Rhonehaupttals weisen immer
noch ein Niederschlagsdefizit auf. Die Waldbrandgefahr bleibt hier somit
gross.
Die Wachsamkeit ist aufrecht zu erhalten: jedes Feuer ist zu beaufsichtigen
und vor dem Verlassen zu löschen. Das Verbrennen im Freien von Abfällen
und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist immer verboten,
unabhängig von der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr.
Sollte sich die Gefahrensituation entscheidend verändern, wird ein neuer
Entscheid gefällt und die Gemeinden sowie die Bevölkerung rechtzeitig
darüber informiert.
Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:
ALARMIEREN (118) - RETTEN - LÖSCHEN
Weitere Auskunft erteilen:
Philipp Gerold, Sektionschef, Dienststelle für Wald und Landschaft (027
606 32 30 oder 079 413 36 56 ) sowie Eric Senggen, Chef des kantonalen
Amtes für Feuerwesen ( 027 606 7056 oder 079 613 44 60).
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| Waldfeststellung |
| 02.08.2010 |
Im Einverständnis mit der Dienststelle für Wald und Landschaft und in
Anwendung der Verordnung über den Waldbegriff vom 28. April 1999, legt
die Gemeinde Zermatt die Waldfeststellung im Bereich zur Bauzone, in
den Orten genannt Furi / Empfiboden, Scheene Bode / unner Moos und Egge
öffentlich auf. Dies als Ergänzung zu den bereits homologierten Waldkatasterplänen
vom 12. Mai 2004.
Die Pläne können bei der Einwohnergemeinde Zermatt in der Bauabteilung
während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert dreissig
Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt vom 21. Juli 2010 bei der Gemeindeverwaltung
von Zermatt einzureichen.
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| Wohnungserhebung durch die Post |
| 29.07.2010 |
Die schweizerische Post führt zur Zeit im Auftrag der Gemeinde Zermatt
Wohnungserhebungen durch.
Die Einwohner der Gemeinde Zermatt werden gebeten, die Fragebogen auszufüllen
und der Post mit beiliegendem Kuvert zurückzusenden.
Bei Fragen oder Mithilfe bitten wir Sie, sich unter der Gratis-Hotline-Tel.-Nummer
(0800 39 00 39) mit der Post in Verbindung zu setzen. |
| Sport- und Freizeitarena - News im August 2010 |
| 26.07.2010 |
1. Augustfeier 2010 (Programm Zermatt Tourismus)
02.08. - 06.08. Lager der TEC Tennisschule für Anfänger und Fortgeschrittene
09.08. - 13.8. Lager der TEC Tennisschule für Anfänger und Fortgeschrittene
12.08. - 14.08. 2. TEC Matterhorn-Cup für lizenzierte Junioren
25.08. Double Mixed Club Turnier
08.08. Folklorefestival auf dem Festplatz Obere Matten (Programm
Zermatt Tourismus)
14.08. 1. Beach-Volleyballturnier (Anmeldung: 079 508 01 55)
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| Mitteilung der Wasserversorgung |
| 16.06.2010 |
Abgabe von Trinkwasser an die Landwirte
Feuerlösch-Hydranten stehen ausschliesslich dem Feuerwehrdienst zu Löschzwecken
und dem Werkhof für die Strassenreinigung und den Kanalisationsunterhalt
zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung hat die Möglichkeit, den Landwirten zum Bewässern
der landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Matten Wasser ab Hydrant
abzugeben. Diese Benutzung ist bewilligungspflichtig (Reglement der
Wasserversorgung vom 03. Oktober 1973).
Der Gebrauch folgender Hydranten wird gestattet:
Hydrant Nr. 305 ds Tuftersand (Schafwäsche)
Hydrant Nr. 306 dr Chrome
Hydrant Nr. 307 d mittel Tuftra
Hydrant Nr. 309 d ober Tuftra
Hydrant Nr. 605 d unnru Schweigmatte
Hydrant Nr. 7601 d'Schlüematta
Die Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen zum Bewässern ist ebenfalls
gestattet.
Für den Wasserbezug ab den Zapfstellen der Wasserversorgung sind nur
Gartenschläuche/-spritzer mit einem maximalen Innendurchmesser von ¾
Zoll / 21,6 mm zugelassen. Das Anschliessen von grösseren Regnern
ist strikte untersagt!
Bei Wassermangel/-verschwendung wird die Wasserabgabe für das Berieseln
der Wiesen und Matten ab Zapfstellen unterbrochen.
Das Bewässern von landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Matten ab
dem Trinkwassernetz ist in den Sommermonaten von 18.00 - 09.00 Uhr
gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Wässern untersagt (Gemeinderatsbeschluss
16.06.2004).
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| Bewilligungsüberprüfung Elektrofahrzeuge |
| 07.05.2010 |
| Die Auswertung der eingereichten Unterlagen nimmt mehr Zeit in Anspruch
als angenommen. Sobald der Gemeinderat darüber entschieden hat, werden
die Bewilligungsinhaber umgehend informiert. |
| E-Pass (Pass 10) |
| 24.02.2010 |
Ab 01. März 2010 wird nur noch ein Pass mit elektronisch gespeichertem
Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken ausgestellt - ein sogenannter
E-Pass.
Ab 24.02.2010 können Passanträge bequem über das Internet eingereicht
werden. Der Antragsteller erfasst in wenigen Minuten alle nötigen Angaben
und vereinbart einen Termin für die persönliche Vorsprache im Ausweiszentrum.
Statt über Internet, kann er den Antrag auch telefonisch einreichen
(www.schweizerpass.ch oder Tel. 027 606 06 00, Fax 027 606 06 01). Eine
persönliche Vorsprache des Antragstellers ist zwingend.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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| URL: http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home.html |
| Verkehrsbehinderung Kantonsstrasse NG 13 Täsch - Zermatt |
| 23.09.2009 |
Die Kantonale Kommission für Strassensignalisation teilt mit, dass wegen
Tiefbau- und Straßenbauarbeiten der Verkehr auf der Strasse Täsch -
Zermatt, Abschnitt Lüegelti, vom 15. September 2009 bis Herbst 2011
behindert wird.
Die Verkehrsteilnehmer sind gebeten, sich an die angebrachte Signalisation
zu halten und danken für das Verständnis.
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| Stipendien und Ausbildungsdarlehen |
| 14.06.2005 / 16.06.2006 / 18.05.2007/ 19.06.2008 |
Bedingungen
Die Finanzierung einer Ausbildung obliegt an erster Stelle den Eltern,
subsidiär den anderen gesetzlichen Verantwortlichen und dem Gesuchsteller
selber. Wenn die finanziellen Verhältnisse der vorerwähnten Personen
nicht ausreichen, werden durch den Staat Beiträge gewährt.
Die Gesuchsformulare sind erhältlich bei:
- den Gemeindeverwaltungen
- den Schuldirektionen
- dem zuständigen Departement
- der Internetseite www.vs.ch
Einreichungstermin
Für Gesuchsteller, die ihre Ausbildung im Herbst beginnen: bis 25.
Juli
Für Gesuchsteller, die ihre Ausbildung im Frühjahr beginnen: bis
20. Februar
Die Gesuchsformulare müssen dem DEKS vor Beginn der Ausbildung zugestellt
werden.
Auskünfte
Departement für Erziehung, Kultur und Sport (DEKS) des Kantons Wallis,
Abt. Stipendien und Ausbildungsdarlehen, Avenue de France 8, 1950 Sitten,
Tel. (027 606 40 88) |
| Mitteilung des Bundesamtes für Justiz - Strafregisterauszug |
| 07.07.2008 |
| URL: http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/strafregister.html |