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Sicherheit

Einwohnergemeinde Zermatt

Gesuch um Sonder­fahr­bewil­ligung inner­halb von Zermatt

Die mindestens benötigten Felder sind durch * gekennzeichnet.

Information zu Sonderfahr­bewilligungen

Verkehrsreglement Art. 41: Einzelbewilligungen können auf entspre­chendes Gesuch erteilt werden für: a) Baustellen­transporte ausserhalb der regulären Zeiten gemäss Art. 27 Verkehrs­reglement (VR) durch den Gemeinderat; b) dringende Einzel­fahrten durch den Ressort­vorsteher.

Gesuche sind zwingend 24 Stunden (Arbeits­tage) vor Antritt der Fahrt einzu­reichen. Gesuche, welche diese Frist nicht einhalten, werden (ausser in Härte­fällen) unbe­handelt mit dem Vermerk um frist­gemässe Ein­reichung zurück­gesandt.

Bearbeitungsgebühr pro Gesuch (Bewilligung / Ablehnung): CHF 50.—

Ich bestätige:


Gesuchsteller

Die Rechnungsstellung für den Sonder­transport und für die Begleitung durch die Regional­polizei erfolgt an den Gesuch­steller.

Ich bestätige:


Datum und Route des Transports

Bitte beachten Sie die Zeit­fenster für Sonder­trans­porte

Angaben zum Fahrzeug
Angaben zur Ladung

Umlad auf Elektro möglich:



Angabe zu weiteren Fahrzeugen

Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus, falls der Transport mehrere Fahrzeuge umfasst.

Angaben zum 2. Fahrzeug
Angaben zur Ladung des 2. Fahrzeugs

Umlad auf Elektro möglich:



Angaben zum 3. Fahrzeug
Angaben zur Ladung des 3. Fahrzeugs

Umlad auf Elektro möglich: