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Finanzabteilung

Einwohnergemeinde Zermatt

Steuern

Steuergrund­lagen

Steuer­grundlagen 2024 2023 2022 2021
Koeffizient: 1.10 1.10 1.10 1.10
Indexierung: 173 % 173 % 170 % 170 %
Kopfsteuer: CHF 24.- CHF 24.- CHF 24.- CHF 24.-
Vergütungs­zins: 0.00 % 0.00 % 0.00 % 0.00 %
Verzugszins: 3.5 % 3.5 % 3.5 % 3.5 %
Rückzahlungs­zins: 3.5 % 3.5 % 3.5 % 3.5 %
Ausgleichs­zins: 3.5 % 3.5 % 3.5 % 3.5 %

Wichtige Fristen

Abgabe der jährlichen Steuer­erklärung bis am 31. März an die «Kantonale Steuer­verwaltung, Bahnhof­strasse 35, 1951 Sitten» oder online übermitteln.

Die kantonale Steuer­verwaltung in Sitten ist zuständig für die Bewilligung von Frist­verlänge­rungen zur Einreichung der Steuer­erklärung (Frist­verlängerungs­gesuch bzw. Weisungen siehe Beiblatt im Original­steuer­erklärungs­formular).

Provisorischer Steuerbezug – Akontos Gemeinde­steuern

Fälligkeitsdaten bei Akonto-Zahlungen
Fälligkeit zahlbar
1. Rate 10. Februar innert 30 Tagen
2. Rate 10. April innert 30 Tagen
3. Rate 10. Juni innert 30 Tagen
4. Rate 10. August innert 30 Tagen
5. Rate 10. Oktober innert 30 Tagen

Einsprachen

Das kantonale Steuer­gesetz schreibt vor, dass die für die Kantons­steuern getroffenen Verfügungen über Steuer­pflicht, Veranlagung, Nachsteuern, Verfahren oder Bussen auch für die Gemeinde­steuern gelten.

Der Steuerpflichtige, der die Veran­lagung nicht annehmen will, hat innert 30 Tagen ab deren Zustel­lung eine schrift­liche und begrün­dete Ein­sprache zu erheben. Die Ein­sprache ist an die «Kantonale Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1950 Sitten» zu richten.

Die Einsprache muss innert 30 Tagen bei einer schweize­rischen Post­stelle aufge­geben werden. Gegen eine proviso­rische Veran­lagung kann keine Ein­sprache erhoben werden, da die Einsprache­frist erst mit der Eröffnung der defini­tiven Ein­schätzung zu laufen beginnt.

Einsprache­kopie bitte an:
«Einwohner­gemeinde Zermatt, Steuern, Postfach 345, 3920 Zermatt»

Wohnsitz­wechsel innerhalb der Schweiz – Steuer­pflicht

Wechselt eine Person ihren Wohnsitz innerhalb der Schweiz, so ist sie für das ganze Jahr in der Gemeinde steuer­pflichtig, in welcher sie am 31. Dezember wohnsässig ist.

Wohnsitz­wechsel ins Ausland – Steuer­pflicht

Bei einem Wegzug ins Ausland endet die Steuer­pflicht in der Schweiz auf das Wegzugs­datum. Wir bitten Sie vorgängig mit der Fach­stelle Steuern Kontakt aufzunehmen.