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Einwohnergemeinde Zermatt
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Klassierung und Unterschutzstellung von Objekten des Heimatschutzes kommunaler Bedeutung gemäss Art. 12 Abs. 4 kNHG
07.11.2025
Gestützt auf Art. 12 Abs. 4 des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 13.11.1998 liegt folgender Entscheidentwurf während 30 Tagen öffentlich auf:
- Klassierung und Unterschutzstellung der Pfarrkirche St. Mauritius – Kirchplatz 1 (Parzelle Nr. 268, Plan Nr. 1; Inventar-Nr. 062-13-000-000)
Die Auflage umfasst im Weiteren das einzelne Inventarblatt mit dem Klassierungsvorschlag der Gemeinde, die Vormeinung der zuständigen Dienststelle sowie die Erhaltungsvorschriften, die für das Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung festgelegt werden sollen.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Die Unterlagen können während den ortsüblichen Öffnungszeiten in der Bauabteilung eingesehen werden.
Einsprachen können schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch den geplanten Entscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse daran hat, dass der Entscheid geändert oder auf die Unterschutzstellung verzichtet wird.
- Klassierung und Unterschutzstellung der Pfarrkirche St. Mauritius – Kirchplatz 1 (Parzelle Nr. 268, Plan Nr. 1; Inventar-Nr. 062-13-000-000)
Die Auflage umfasst im Weiteren das einzelne Inventarblatt mit dem Klassierungsvorschlag der Gemeinde, die Vormeinung der zuständigen Dienststelle sowie die Erhaltungsvorschriften, die für das Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung festgelegt werden sollen.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Die Unterlagen können während den ortsüblichen Öffnungszeiten in der Bauabteilung eingesehen werden.
Einsprachen können schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch den geplanten Entscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse daran hat, dass der Entscheid geändert oder auf die Unterschutzstellung verzichtet wird.
Eidg. Abstimmung vom 30.11.2025
31.10.2025
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 30. November 2025, um abzustimmen über:
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)"
- Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)"
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig,
spätestens am Freitag, 28. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 28. November 2025 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Urne / Stimmlokal
Sonntag, 30. November 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)"
- Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)"
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig,
spätestens am Freitag, 28. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 28. November 2025 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Urne / Stimmlokal
Sonntag, 30. November 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Wanderwege und Bikewege
27.10.2025
Der Winter naht und wird vor allem in den höheren Lagen den Herbst definitiv ablösen. Der Technische Dienst der Einwohnergemeinde Zermatt widmet sich zurzeit intensiv der Vorbereitung der Winterwanderwege. Gleichzeitig werden die Sommerwanderwege und Bikewege "eingewintert"; die Wegweiser werden entfernt oder abgedeckt. Das heisst, die Wege werden nicht mehr unterhalten oder vor Naturgefahren geschützt.
Hinweise / Tipps
- Aufgrund der aktuellen Wetterentwicklung besteht jederzeit die Möglichkeit zur Eisbildung. Gehen Sie kein Risiko ein und passen Sie Ihre Wanderausrüstung dem Wetter und den Temperaturen an;
- Wege nicht verlassen;
- Wege ohne gelbe Wegweiser werden weder unterhalten noch kontrolliert, sie gelten als eingestellt;
- Rosa Wegweiser und Markierungsstangen bezeichnen Winterwanderwege und werden eingeschränkt unterhalten.
Hinweise / Tipps
- Aufgrund der aktuellen Wetterentwicklung besteht jederzeit die Möglichkeit zur Eisbildung. Gehen Sie kein Risiko ein und passen Sie Ihre Wanderausrüstung dem Wetter und den Temperaturen an;
- Wege nicht verlassen;
- Wege ohne gelbe Wegweiser werden weder unterhalten noch kontrolliert, sie gelten als eingestellt;
- Rosa Wegweiser und Markierungsstangen bezeichnen Winterwanderwege und werden eingeschränkt unterhalten.
Projektleiter/in - Stellenangebot
21.10.2025
Projektleiter/in «Projekte im Spiss» (80% - 100 % / befristet für 2 bis 5 Jahre, abhängig vom Projektfortschritt)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-10-21.pdf
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
26.08./17.09./25.09./03.10./07.10./16.10./23.10./24.10./07.11.2025
Riedweg
Bereich: Nordseite Stollenportal bis Abzweigung Wanderweg Mürini bei Haus Akropolis
Dauer: 1. September 2025 bis 21. November 2025
Sperrung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: keine Umleitung für Fahrzeuge, Fussgänger werden seitlich vorbeigeführt
Öffnung: 1. November 2025 bis 9. November 2025 für sämtlichen Verkehr gemäss den geltenden Vorgaben
Untere Wiestistrasse
Bereich: ab Kreuzung Sunneggastrasse (Tulpenheim) bis Haus Simi
Dauer: 6. Oktober 2025 bis 14. November 2025
Sperrung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: keine Umleitung für Fahrzeuge, Fussgänger können passieren
Staldenstrasse
Bereich: Haus Colmar bis Haus Beausite
Dauer: 4. August 2025 - 30. November 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Schluhmattstrasse, eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert
Busbetrieb: Der Bus verkehrt ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und zurück.
Stafelstrasse
Bereich: Verzweigung Z’Mutt bis Stafelalp
Dauer: 11. November 2025 bis 14. November 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Sondierbohrungen
Umleitung: keine Umleitung für Fussgänger und Fahrzeuge
Bereich: Nordseite Stollenportal bis Abzweigung Wanderweg Mürini bei Haus Akropolis
Dauer: 1. September 2025 bis 21. November 2025
Sperrung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: keine Umleitung für Fahrzeuge, Fussgänger werden seitlich vorbeigeführt
Öffnung: 1. November 2025 bis 9. November 2025 für sämtlichen Verkehr gemäss den geltenden Vorgaben
Untere Wiestistrasse
Bereich: ab Kreuzung Sunneggastrasse (Tulpenheim) bis Haus Simi
Dauer: 6. Oktober 2025 bis 14. November 2025
Sperrung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: keine Umleitung für Fahrzeuge, Fussgänger können passieren
Staldenstrasse
Bereich: Haus Colmar bis Haus Beausite
Dauer: 4. August 2025 - 30. November 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Schluhmattstrasse, eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert
Busbetrieb: Der Bus verkehrt ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und zurück.
Stafelstrasse
Bereich: Verzweigung Z’Mutt bis Stafelalp
Dauer: 11. November 2025 bis 14. November 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Sondierbohrungen
Umleitung: keine Umleitung für Fussgänger und Fahrzeuge
Aufhebung Kehrichtunterstand "Elektro Imboden"
03.10.2025
Der öffentliche Kehrichtunterstand "Elektro Imboden" auf der Parzelle Nr. 336 muss per 30. November 2025 aufgehoben werden.
Sollten wir einen Ersatzstandort an der Bodmenstrasse realisieren können, werden wir die Bevölkerung umgehend darüber informieren.
Die Bevölkerung wird gebeten, einen anderen naheliegenden öffentlichen Kehrichtunterstand zu benutzen. Die nächsten Entsorgungsstellen befinden sich bei den öffentlichen Sammelstellen "TT Zentrale / Viktoria Center", "Obere Matten" oder bei der "Englischen Kirche".Die genauen Standorte finden Sie unter:
Sollten wir einen Ersatzstandort an der Bodmenstrasse realisieren können, werden wir die Bevölkerung umgehend darüber informieren.
Die Bevölkerung wird gebeten, einen anderen naheliegenden öffentlichen Kehrichtunterstand zu benutzen. Die nächsten Entsorgungsstellen befinden sich bei den öffentlichen Sammelstellen "TT Zentrale / Viktoria Center", "Obere Matten" oder bei der "Englischen Kirche".Die genauen Standorte finden Sie unter:
http://www.the-right-bin.ch/dokumente
Ausbildungsangebot
17.09.2025
Fachmann/-frau Betreuung (FaBe) EFZ Kinder
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-09-17c.pdf
Studienteilnehmende gesucht
17.09.2025
Die FFHS führt in Zusammenarbeit mit dem Spitalzentrum Oberwallis (SZO), der ETH Zürich und der Universität Lausanne eine Studie zum Zusammenhang von Eisen und Höhe durch. Dazu werden Freiwillige aus dem Oberwallis gesucht, die zum Wissen über den Eisenbedarf in der Höhe beitragen und mehr über ihren Eisenstatus erfahren möchten.
Neue Nummer für nicht lebensbedrohliche medizinische Notfälle und Dienst-Auskünfte
02.09.2025
Der Kanton Wallis und die Walliser Ärztegesellschaft haben per 1. September 2025 eine neue Nummer für nicht lebensbedrohliche medizinische Notfälle und Dienst-Auskünfte in Betrieb genommen: 0848 200 300
Sie ersetzt die bisherigen kostenpflichtigen 0900-Nummern mit beschränkter Erreichbarkeit (insbesondere für Anrufende mit ausländischen Mobilfunknummern).
Für schwerwiegende Notfälle gilt nach wie vor die Sanitätsnotrufnummer 144
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Sie ersetzt die bisherigen kostenpflichtigen 0900-Nummern mit beschränkter Erreichbarkeit (insbesondere für Anrufende mit ausländischen Mobilfunknummern).
Für schwerwiegende Notfälle gilt nach wie vor die Sanitätsnotrufnummer 144
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.vs.ch/de/web/communication/e/com-et-media/10108/41879115
Abschluss Betrugsfall Wasserversorgung Zermatt
01.09.2025
Die Einwohnergemeinde Zermatt kann nach langjähriger Auseinandersetzung mit dem Betrugsfall Wasserversorgung nun endlich einen Schlussstrich ziehen. Der Fall, der seit 2011 die Gemeinde beschäftigt hat, wurde am 10. Mai 2017 durch das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp mit einem Urteil abgeschlossen, das der Einwohnergemeinde Zermatt einen Betrag von CHF 2'577'329.-, zuzüglich Zinsen und Kosten, zusprach. Die Verurteilten wurden zu einer solidarischen Haftung für den Betrag verurteilt.
Nach jahrelanger rechtlicher Auseinandersetzung wurden die letzten durch das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp zugesprochenen Forderungen am 30. August 2025 der Einwohnergemeinde Zermatt überwiesen. Damit kann der Betrugsfall Wasserversorgung nun definitiv abgeschlossen werden.
Die Einwohnergemeinde Zermatt ist erleichtert, dass dieser langjährige Fall nun endlich abgeschlossen ist und dankt allen Beteiligten, die an der Aufklärung und der Durchsetzung der Ansprüche beteiligt waren.
Nach jahrelanger rechtlicher Auseinandersetzung wurden die letzten durch das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp zugesprochenen Forderungen am 30. August 2025 der Einwohnergemeinde Zermatt überwiesen. Damit kann der Betrugsfall Wasserversorgung nun definitiv abgeschlossen werden.
Die Einwohnergemeinde Zermatt ist erleichtert, dass dieser langjährige Fall nun endlich abgeschlossen ist und dankt allen Beteiligten, die an der Aufklärung und der Durchsetzung der Ansprüche beteiligt waren.
Sperrung Staldenstrasse: 1. Mai 2025 - 30. November 2025
21.02./07.08./27.08.2025
Ab dem 1. Mai 2025 werden die Werkleitungen in einem Teil der Staldenstrasse saniert. Diese Arbeiten am Strassenkörper werden in nachfolgenden Etappen umgesetzt:
1. Etappe: Haus Meilenstein - Haus Arctis (1. Mai – 4. August 2025)
2. Etappe: Haus Arctis - Haus Colmar (1. Mai – NEU 29. August 2025)
3. Etappe: Haus Colmar - Haus Beausite (4. August – 30. November 2025)
- Während den Sanierungsarbeiten werden die einzelnen Strassenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt sein.
- Der Zubringerdienst wird bestmöglichst über die Staldenstrasse resp. über die Schluhmattstrasse / Kapelle Winkelmatten gewährleistet sein.
- Im gesamten Bereich der Staldenstrasse ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und Boden verboten.
- Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert sein.
E-Busbetrieb Linie Winkelmatten - Einschränkungen
Während den gesamten Sanierungsarbeiten in der Staldenstrasse werden die Haltestellen "Luchre", "Wiestiboden" und "Kapelle Winkelmatten" nicht angefahren. Aufgrund dessen verkehrt der E-Busbetrieb nach Winkelmatten ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und von dort wieder über die normale Route zurück ins Dorf.
Abfall- und Wertstoffstoffentsorgung
Der öffentliche Kehrichtunterstand "la Quinta" sowie die mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse" wird während der Bauphase ebenfalls teils eingeschränkt sein.
- Öffentliche Sammelstelle "la Quinta": dieser Unterstand wird während der Zeit vom 1. September 2025 - 30. November 2025 nicht bedient werden. Die Anwohner werden gebeten, einen anderen naheliegenden öffentlichen Kehrichtunterstand zu nutzen.
- Mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse": die mobile Sammelstelle wird während der Zeit vom 1. Mai 2025 - NEU 16. September 2025 ausfallen.
1. Etappe: Haus Meilenstein - Haus Arctis (1. Mai – 4. August 2025)
2. Etappe: Haus Arctis - Haus Colmar (1. Mai – NEU 29. August 2025)
3. Etappe: Haus Colmar - Haus Beausite (4. August – 30. November 2025)
- Während den Sanierungsarbeiten werden die einzelnen Strassenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt sein.
- Der Zubringerdienst wird bestmöglichst über die Staldenstrasse resp. über die Schluhmattstrasse / Kapelle Winkelmatten gewährleistet sein.
- Im gesamten Bereich der Staldenstrasse ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und Boden verboten.
- Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert sein.
E-Busbetrieb Linie Winkelmatten - Einschränkungen
Während den gesamten Sanierungsarbeiten in der Staldenstrasse werden die Haltestellen "Luchre", "Wiestiboden" und "Kapelle Winkelmatten" nicht angefahren. Aufgrund dessen verkehrt der E-Busbetrieb nach Winkelmatten ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und von dort wieder über die normale Route zurück ins Dorf.
Abfall- und Wertstoffstoffentsorgung
Der öffentliche Kehrichtunterstand "la Quinta" sowie die mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse" wird während der Bauphase ebenfalls teils eingeschränkt sein.
- Öffentliche Sammelstelle "la Quinta": dieser Unterstand wird während der Zeit vom 1. September 2025 - 30. November 2025 nicht bedient werden. Die Anwohner werden gebeten, einen anderen naheliegenden öffentlichen Kehrichtunterstand zu nutzen.
- Mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse": die mobile Sammelstelle wird während der Zeit vom 1. Mai 2025 - NEU 16. September 2025 ausfallen.
Anpassung Zonen mit Hundeleinenzwang
13.08.2025
https://gemeinde.zermatt.ch/ewd/hundewesen
Protokoll der Urversammlung vom 10. Juni 2025
01.07.2025
Das Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 10. Juni 2025 kann eingesehen werden unter:
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/protokoll/pur250610.pdf
Ausbildungsbeiträge - Stipendien und Ausbildungsdarlehen
30.06.2025
Sowohl Auskunft als auch die Antragsformulare für ein Stipendium oder ein Ausbildungsdarlehen für das Ausbildungsjahr 2025/2026 erhalten Sie beim:
Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für juristische Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1951 Sitten
Tel 027 606 40 85 oder
Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für juristische Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1951 Sitten
Tel 027 606 40 85 oder
bourses-formations@admin.vs.ch
Stützunterricht für Auszubildende
12.02.2021 / 01.09.2023 / 08.09.2025
Mathematik
Heinz Kronig, Tel. 079 206 45 06 oder Tel. 027 968 13 13
Deutsch
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Französisch
Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Buchhaltung
Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65
Heinz Kronig, Tel. 079 206 45 06 oder Tel. 027 968 13 13
Deutsch
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Französisch
Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Buchhaltung
Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65