Orientierung in der Website


EU/EFTA

Einwohnergemeinde Zermatt

Wegzug

EU/EFTA: Liste der betroffenen Länder

Bewilligung L

Die Abmeldung kann frühestens 14 Tage vor dem Wegzug erfolgen.

Sowohl ein vorzeitiger Wegzug (vor Ablauf des Arbeits­vertrags) als auch ein Umzug innerhalb der Schweiz ist den Einwohner­diensten zu melden.

Bitte mitbringen:

  • Bewilligung L
  • Einheimischen­ausweis
  • gültiger Personal­ausweis / Reisepass

Für ArbeitnehmerInnen, die mit einer Kurzaufent­halts­bewilligung L angemeldet sind und nach Vertrags­ende wieder ins Ausland zurück­kehren, ist keine Abmeldung notwendig. Die Abmeldung ins Ausland erfolgt nach Verfall der Bewilligung.

Bewilligung B, C oder G

Die Abmeldung kann frühestens 14 Tage vor dem Wegzug erfolgen.

Bitte mitbringen:

  • Bewilligung B, C oder G
  • Einheimischen­ausweis
  • gültiger Personal­ausweis / Reisepass

Wegzug Wochen­aufenthalt

Die Abmeldung kann frühestens 14 Tage vor dem Wegzug erfolgen.

Bitte mitbringen:

  • Schriftenempfangs­schein / Melde­bestätigung
  • gültiger Personal­ausweis / Reisepass