Sicherheitsabteilung

Links

Winterwanderwege

Winkelmatten–Schönegg (AHV-Weg) offen
Zermatt–Ritti–Riffelalp geschlossen
Winkelmatten–Furi (Strasse) offen
Furi–Stafel (Strasse) offen
Zermatt–Zmutt offen
Zermatt–Zum See–Furi offen
Zermatt–Blatten–Zum See–Furi offen
Zermatt–Blatten–Zum See–Bielti geschlossen
Zermatt–Moos–Blatten–Zum See–Furi geschlossen
Zermatt–Findeln–Sunnegga offen
Zermatt–Tiefmatten–Findeln geschlossen
Zermatt–Haueten–Griffelblatte geschlossen
Zermatt–Ried geschlossen
Sunnegga–Tuftern geschlossen
Blauherd–Fluhalp offen
Riffelberg–Rotenboden geschlossen

Nutzungsbeschränkung bei Lawinengefahr

Wohngebäude, welche sich in den Aussengebieten von Zermatt und in der roten oder blauen Lawinenzone befinden, dürfen ab Lawinengefahrenstufe 3 nicht mehr benutzt werden. (Reglement zum Schutz der Bevölkerung bei Naturgefahren Art. 22 Abs. 2)

Transporte

Gesuch um Sonderfahrbewilligung innerhalb von Zermatt

Gesuch um Überflugsbewilligung über dichtbesiedeltes Gebiet

Benützung öffentlicher Grund und Boden – Feuerwerk

Gastgewerbe

Weiterführende Links

Gewerbsmässige Vermietungen von Ferienwohnungen

Weiterführende Links

[1] Diese Formulare können direkt am PC ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.

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