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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Februar 2024

Eidg. und Kant. Abstimmung vom 03.03.2024

09.02.2024

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 3. März 2024, um abzustimmen über:

Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)"
- Volksinitiative "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)"

Kantonale Vorlage
- Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023
- Gesetz über die Ladenöffnung vom 11. Mai 2023 (GLÖ)

Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!


- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 1. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.

Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei

Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 3. März 2024, 09.00 - 10.00 Uhr