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Einwohnerdienste / Kanzlei

Einwohnergemeinde Zermatt

Umzug in Zermatt

Laut kantonalem Gesetz über der Einwohner­kontrolle Art. 7 Abs. 4 sind Adress­änderungen innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen den Einwohner­diensten zu melden.

Seit Januar 2024 haben Sie die Möglichkeit Ihren Umzug online über E-Umzug mitzuteilen (gilt nicht für Wochenaufenthalt).

Ansonsten kommen Sie bitte innert 14 Tagen bei den Einwohner­diensten vorbei oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Mail zu.

Bitte mitbringen oder senden:

  • Mietvertrag