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Gemeinde Zermatt


Einwohnerkontrolle / Kanzlei

Einheimischenausweis

Der Kanton Wallis hat den Einheimischenausweis (rote Karte) aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen abgeschafft. Seit Ende April 2009 durften keine solchen Ausweise mehr ausgestellt oder erneuert werden.

Die Gemeindeverwaltung Zermatt hat in Zusammenarbeit mit den Zermatt Bergbahnen und der Matterhorn Gotthard Bahn / Gornergrat Bahn eine sinnvolle Lösung für alle Beteiligten gefunden.

Einheimischenausweis Der neue Einheimischenausweis ist in handlichem Kreditkartenformat kreiert worden. Er ist 5 Jahre gültig und muss jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers.

Seit dem 01. August 2009 wird der neue Einheimischenausweis bei der Einwohner-/ Fremdenkontrolle Zermatt ausgestellt.

Kostenpunkt: CHF 10.-- (inkl. Hülle). Die Erneuerung ist gratis.

Anspruch auf den neuen Einheimischenausweis haben:

  • Personen, die in Zermatt den melderechtlichen Wohnsitz haben und steuerpflichtig aus Erwerbseinkommen sind.
  • Personen, welche in Zermatt mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Permis L) angemeldet sind. Die Ausweisgültigkeit definiert sich entsprechend dem Arbeitsvertrag und der Gültigkeit der Kurzaufenthaltsbewilligung.
Einwohnergemeinde Zermatt
Kirchplatz 3
CH-3920 Zermatt

Tel +41 27 966 22 11
Fax +41 27 966 22 00
gemeinde@zermatt.ch

http://gemeinde.zermatt.ch/ek/einheimischenausweis.html
Last modified: 31 Jan 2010