|
Gemeinde Zermatt
Home
Abteilungen
Einwohnerkontrolle / Kanzlei
Einheimischenausweis
Einwohnerkontrolle / Kanzlei
Einheimischenausweis
Der Kanton Wallis hat den Einheimischenausweis (rote Karte) aufgrund fehlender
gesetzlicher Grundlagen abgeschafft. Seit Ende April 2009 durften keine solchen
Ausweise mehr ausgestellt oder erneuert werden.
Die Gemeindeverwaltung Zermatt hat in Zusammenarbeit mit den Zermatt Bergbahnen und
der Matterhorn Gotthard Bahn / Gornergrat Bahn eine sinnvolle Lösung für
alle Beteiligten gefunden.
Der neue Einheimischenausweis ist in handlichem Kreditkartenformat kreiert worden. Er ist
5 Jahre gültig und muss jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden.
Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers.
Seit dem 01. August 2009 wird der neue Einheimischenausweis bei der Einwohner-/
Fremdenkontrolle Zermatt ausgestellt.
Kostenpunkt: CHF 10.-- (inkl. Hülle). Die Erneuerung ist gratis.
Anspruch auf den neuen Einheimischenausweis haben:
- Personen, die in Zermatt den melderechtlichen Wohnsitz haben und steuerpflichtig
aus Erwerbseinkommen sind.
- Personen, welche in Zermatt mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Permis L)
angemeldet sind. Die Ausweisgültigkeit definiert sich entsprechend dem
Arbeitsvertrag und der Gültigkeit der Kurzaufenthaltsbewilligung.
|