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Einwohnerdienste / Kanzlei

Einwohnergemeinde Zermatt

Kranken­versicherungs­pflicht

Jede Person mit Wohnsitz und / oder Aufent­halt in der Schweiz muss sich innert drei Monaten in der Schweiz ver­sichern – rück­wirkend auf das Zuzugs­datum. Die Gemeinden über­wachen die Ein­haltung der Ver­siche­rungs­pflicht.

Weitere Informationen

1) Dieses Formular kann direkt am PC ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.