Der Veranstalter ist im Rahmen seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht für die Sicherheit des Anlasses (inkl. Auf- und Abbau) und damit für die Sicherheit aller teilnehmenden Personen verantwortlich.
Grundsätzlich wird jedem Veranstalter empfohlen, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Bei einem Schadenereignis erfolgt einerseits in der Regel eine Strafuntersuchung zur Klärung der Schuldfrage und andererseits können finanzielle Ansprüche von Geschädigten und Opfern auf den Veranstalter zukommen. Eine gut dokumentierte Sicherheitskonzeption hilft dem Veranstalter bei der Deklaration der Sicherheitsplanung und Beweisführung.