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Hundehaltung

Haben Sie Ihren Hund schon angemeldet? Hier erfahren Sie alles zur Anmeldung, zur Hundesteuer und zu Ihren wichtigsten Pflichten.

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Hinweise

Leinenpflicht

Im Dorfkern und auf öffentlichen Wegen besteht Leinenpflicht – bitte halten Sie diese ein.

Entsorgung Hundekot

  • Nutzen Sie die kostenlosen Hundekotbeutel an den Spendern im Dorf.
  • Bitte lassen Sie die Beutel nicht in der Natur oder im Wald liegen.
  • Hundekot gehört in den Kehricht – nicht in den Kompost. Er kann Krankheitserreger enthalten. Danke für Ihre Rücksicht!

Vorfälle oder auffälliges Verhalten

Wenden Sie sich bitte direkt bei der:

AlertRegionalpolizei

Anmeldung eines Hundes

Verbotene Hunderassen

Planen Sie einen Umzug nach Zermatt oder die Anschaffung eines Hundes? Prüfen Sie vorab, ob die Rasse im Kanton Wallis zugelassen ist.

Liste verbotene Hunderassen

Anmeldung Ihres Hundes

Wenn Sie in Zermatt wohnen und einen Hund halten, müssen Sie diesen bei den Einwohnerdiensten anmelden – unabhängig von Rasse (Ausnahme sh. verbotene Rassen), Grösse oder Alter. Auch bei zukünftigen Mutationen wie Namens- /Adressänderungen, Halterwechsel, Wegzug sowie beim Tod des Tieres gilt eine Meldepflicht.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen/Informationen mit:

  • Hundepass
  • gültiger, schweizerischer Haftpflicht­versicherungs­nachweis
  • Bei Orts- oder Kantonswechsel: Quittung der bereits bezahlten Hundesteuer des laufenden Jahres

Meldung an die nationale Hundedatenbank Amicus

Die Einwohnerdienste sind zuständig, Personendaten im Amicus zu erfassen. Zusätzlich muss der Hund durch einen Tierarzt im Amicus registriert werden.

Bitte melden Sie zukünftige Mutationen (Namens-/Adressänderung, Halterwechsel, Wegzug, Tod des Hundes) nicht nur den Einwohnerdiensten, sondern auch der nationalen Hundedatenbank:

Amicus

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt CHF 175.- pro Jahr. Sie wird jährlich in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach Art. 182 des kantonalen Steuergesetzes und wird durch den Gemeinderat festgelegt.

Haftpflichtversicherung

Laut kantonalem Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutz­gesetz (AGTSchG) Art. 31, Abs. 2 muss eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abgeschlossen werden. Die Gemeinden kontrollieren die Einhaltung der Versicherungspflicht.

Obligatorischer Hundekurs

Mit der Wiedereinführung der Ausbildungspflicht per 1. Januar 2020 sind die Gemeinden für die Kontrolle der Durchsetzung dieser Vorschrift zuständig (Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern vom 23. Oktober 2019, Art. 6).

Die Kurse müssen spätestens zwölf Monate nach Übernahme des Hundes absolviert werden.

Kontakt

  • Einwohnerdienste / Kanzlei
    Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
    Montag und Mittwoch
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag und Freitag
    08.30 - 16.00 Uhr
    Donnerstag
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr