Veranstaltungen und Events
Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So zum Beispiel durch die Nutzung von öffentlichem Grund/von öffentlichen Verkehrsflächen, durch die Abgabe von Speisen und Getränken oder durch die Verwendung von Lautsprechern und Verstärkern im Freien.

Grundsätzliches
- Vereinsinterne Veranstaltungen (z.B. Kantinenbetrieb beim Hockey- oder Fussballtraining) benötigen keine Bewilligung.
- Für öffentlich zugängliche Turniere, Auftritte und Veranstaltungen müssen Sie eine Eventbewilligung beantragen.
- Gewerbebetriebe, die Kundenevents in ihren Räumlichkeiten durchführen und dabei Speisen und Getränke selbst organisieren und servieren, brauchen eine Tagesbewilligung für die Abgabe von Speisen und Getränken.
Eventbewilligung
Findet ein Event auf öffentlichem Grund (z.B. Obere Matten, Dorfplatz, Sportplatz Chrome), auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Kirchplatz, Bahnhofplatz) oder in einer öffentlichen Anlage (Triftbachhalle, Niww Walka) statt und werden Speisen und Getränke abgegeben oder Lautsprecher und Verstärker im Freien eingesetzt, muss ein Gesuch um Eventbewilligung eingereicht werden.
Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen. Reichen Sie das Bewilligungsgesuch für grössere Veranstaltungen deshalb frühzeitig ein – mindestens drei Monate im Voraus.
Tagesbewilligung
Tagesbewilligungen für die Abgabe von Speisen und Getränken erhalten Sie nur für den Innenbereich. Gemäss Polizeireglement Art. 35 sind Aussenstände auf privatem Grund untersagt.
Pro Betrieb können jährlich maximal fünf Tagesbewilligungen erteilt werden.
Weisung Brandschutz für Veranstaltungen
Diese Weisung gilt für bewilligungspflichtige Veranstaltungen und Festwirtschaften mit Verkaufsständen aller Art – überall dort, wo mobile Gasgeräte oder fest eingebaute Gasgeräte in Fahrzeugen und Anhängern eingesetzt werden. Für private Veranstaltungen gilt sie nicht.
Diese Weisung soll helfen Unfälle, Vergiftungen, Brände und Explosionen bei der Verwendung von Flüssiggas (Butan/Propan) zu vermeiden.
Sie ist ein Hilfsmittel zum Nachweis der Sorgfaltspflicht des Veranstalters und des Standbetreibers beim Einsatz von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen) und muss bei jeder bewilligungspflichtigen Veranstaltung ausgefüllt und vorgezeigt werden können!
Öffentliche Anlagen mieten
Verschiedene öffentliche Anlagen können gemietet werden - der Grösse und dem Rahmen der Veranstaltung entsprechend.
Alle Details zu Bestuhlung und Maximalbelegung finden Sie direkt im Raumreservationsprogramm – unter den Dokumenten zur jeweiligen Eventlocation.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Öffentliche SicherheitBachstrasse 72, Postfach 345, 3920 ZermattMontag und Mittwoch08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 UhrDienstag und Freitag08.30 - 16.00 UhrDonnerstag08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr