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Adressänderungen

Sie ziehen um? Teilen Sie uns Ihre neue Adresse innert 14 Tagen mit – die Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Was Sie dafür brauchen und wie Sie vorgehen, erfahren Sie hier.

Büro Einwohnerdienste 2

Schweizer Staatsangehörige

Melden Sie uns Ihren Adressänderung innerhalb Zermatt bequem online:

E-Umzug

Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Adressänderung per E-Mail oder persönlich am Schalter mitzuteilen. Um diese einzutragen, benötigen wir Folgendes:

  • Mietvertrag

Wochenaufenthalter

Melden Sie uns Ihre Adressänderung per E-Mail oder persönlich am Schalter. Um diese einzutragen, benötigen wir Folgendes:

  • Mietvertrag

ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA & Drittstaaten)

Da wir Ihre Adressänderung ebenfalls der kantonalen Dienststelle für Bevölkerung und Migration mitteilen müssen, bitten wir Sie mit folgenden Unterlagen bei uns vorbeizukommen:

  • Bewilligung L, B, C oder G
  • Mietvertrag
  • gültiger Personalausweis / Reisepass

Kontakt

  • Einwohnerdienste / Kanzlei
    Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
    Montag und Mittwoch
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag und Freitag
    08.30 - 16.00 Uhr
    Donnerstag
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr