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Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

Allgemeine News

Zuletzt Aktualisiert: 26.05.2025

Ausländische Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung, während bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr arbeiten.
Seit 17. März 2025 steht den Arbeitgebern ein neues Portal zur Verfügung. Dieses ermöglicht einfache und effiziente Meldungen von kurzfristigen Erwerbstätigen.
Wir empfehlen allen Arbeitgebern, sich mit dem neuen Portal vertraut zu machen:

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