Gastgewerbebetriebe – Bewilligung für Musikberieselung im Aussenbereich
Zuletzt Aktualisiert: 21.09.2026
Gastgewerbebetriebe, welche über eine Terrasse verfügen, die täglich, gelegentlich oder bei Events mit Musik beschallt wird, benötigen eine Bewilligung für die Musikberieselung des Aussenbereichs.
Diese Bewilligungen werden vom Gemeinderat unter Vorbehalt der geltenden Reglemente, Verordnungen und Verfügungen beurteilt.
Alle Informationen zur geltenden Regelung können auf dem Gesuch um Aussenbeschallung – siehe Webseite https://gemeinde.zermatt.ch/arbeit-und-gewerbe/gastgewerbe - entnommen werden.
Wenn wir Ihrerseits bis zum 2. Oktober 2026 kein neues Gesuch um Aussenbeschallung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie für Ihren Betrieb dieselben Bewilligungen wünschen, die Sie in der letzten jeweiligen Saison bereits hatten.
Falls Änderungen gewünscht werden oder keine Bewilligungen für die letzten Saisons gelöst wurden, danken wir für die Retournierung des Gesuchs mit den entsprechenden Anpassungen/Neuerungen per E-Mail an sicherheit@zermatt.ch oder auf postalischem Weg an Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung öffentliche Sicherheit, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt.
Wir danken für die Kenntnisnahme.