Abstimmung vom 29.11.2026
Zuletzt Aktualisiert: 28.10.2026
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 29.11.2026, um abzustimmen über:
Eidgenössische Vorlagen
- Bundesbeschluss vom 19.06.2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der
- Mehrwertsteuer
- Volksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk"
- Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!"
- Änderung vom 19.12.2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (KMG)
Kantonale Vorlagen
- Gesetz über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten Valais-Wallis vom 12.03.2026
- Volksinitiative "Kantonale Volksinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn"
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 27.11.2026 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 27.11.2026 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Urne / Stimmlokal
Sonntag, 29.11.2026, 09.00 - 10.00 Uhr, Büro Einwohnerdienste