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Bewilligungen

Der Gebrauch der Strassen und Wege in Zermatt ist grundsätzlich Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Fahradfahrerinnen und Fahrradfahrern vorbehalten. Ohne Bewilligung darf kein Motorfahrzeug verkehren. Möchten Sie öffentliche Verkehrsflächen (Strassen, Wege und Plätze) für andere Zwecke nutzen, brauchen Sie das Einverständnis der Einwohnergemeinde.

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