Steuern
Gemeindesteuern, Finanzplanung und Infrastrukturprojekte – hier finden Sie transparente Informationen zu Grundlagen, Fristen und der finanziellen Entwicklung.

Steuergrundlagen

Abgabe Steuererklärung
Die jährliche Steuererklärung muss bis zum 31. März an die kantonale Steuerverwaltung in Sitten (KSV) übermittelt werden – per Post oder online.
Fristverlängerung
Fristverlängerungen müssen bei der KSV beantragt werden.
Akontozahlungen – Fälligkeiten
1. Rate
10. Februar
2. Rate
10. April
3. Rate
10. Juni
4. Rate
10. August
5. Rate
10. Oktober
Die Raten sind zahlbar innert 30 Tagen ab der Fälligkeit.
Einsprachen
Gegen Verfügungen, Veranlagung, Nachsteuer, Verfahren oder Bussen kann innert 30 Tagen schriftlich Einsprache bei der KSV in Sitten erhoben werden.
KSVKopie der Einsprache bitte senden an: steuern@zermatt.ch
Gegen provisorische Veranlagungen ist keine Einsprache möglich.
Steuerpflicht bei Wohnsitzwechsel
- Innerhalb der Schweiz: steuerpflichtig in der Gemeinde mit Wohnsitz am 31. Dezember für das ganze Jahr.
- Wegzug ins Ausland: Steuerpflicht endet am Wegzugsdatum - nach erfolgter Abmeldung, bitte kontaktieren Sie uns.
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen
Kontakt
- Montag und Mittwoch08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 UhrDienstag und Freitag08.30 - 16.00 UhrDonnerstag08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr