Baubewilligungsverfahren
Sie planen ein Bauprojekt in Zermatt? Hier erfahren Sie, ob eine Baubewilligung nötig ist, wo Sie Ihr Gesuch einreichen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Zuständigkeit
Kommt das Bauvorhaben auf einer Parzelle zu liegen, die sich innerhalb der Bauzone befindet, ist das Baugesuch bei der Gemeinde einzureichen (Art. 2 Abs. 1 Baugesetz (BauG)).
Der Gemeinderat ist für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:
- Wohnzonen;
- Kernzonen;
- Gewerbezonen;
- Industriezonen;
- Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen;
- Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von 3 Hektaren nicht übersteigen.
Kommt das Bauvorhaben jedoch auf einer Parzelle zu liegen, die sich ausserhalb der Bauzone oder sich die Gemeinde in einem Interessenskonflikt ( z.B. als Eigentümerin des Grundstücks oder als Dienstbarkeitsbelastete) befindet, ist das Baugesuch direkt durch den Gesuchsteller an das kantonale Bausekretariat zu übermitteln (Art. 2 Abs. 4 BauG).
Die Kantonale Baukommission (KBK) ist für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:
- Landwirtschaftszonen;
- Schutzzonen;
- Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone wie Weiler- und Erhaltungszonen;
- Gebieten mit traditioneller Streubauweise;
- Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten wie Maiensässzonen;
- übrigen Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung;
- Zonen für Abbau und Deponien;
- Waldarealen.
Baugesuch bei der Gemeinde
Um die Publikation des Baugesuches am darauffolgenden Freitag garantieren zu können, müssen die Baugesuchsunterlagen vollständig bis spätestens am Freitag entweder in Papierform oder digital via Plattform eConstruction eingereicht werden.
Einreichung in Papierform
Die Unterlagen müssen in Papierform (1 Original + 3 Kopien) in der Bauabteilung hinterlegt werden (Versand per Post oder Abgabe am Schalter).
digitale Eingabe via Plattform eConstruction
Das Baugesuch wird vollständig digital über die Plattform eConstruction an die Bauabteilung übermittelt. Wird die digitale Form gewählt, wird das gesamte Baubewilligungsverfahren digital über die Plattform eConstruction abgewickelt. Lediglich die Originalen Vertretungsvollmachten sind der Gemeinde in Papierform nachzureichen.
Checklisten zur Einreichung eines Baugesuches
Je nach Projekt gelten unterschiedliche Anforderungen. Verwenden Sie die passenden Checklisten zur Vorbereitung:
Publikation
Ist das Dossier formell vollständig, wird es im Amtsblatt des Kantons Wallis und im Walliser Bote, wie auch auf der Webseite und am Anschlagkasten der Einwohnergemeinde veröffentlicht.
Baugesuch beim Kanton
Liegt das Baugesuch in der Zuständigkeit der kantonalen Baukommission, so wird dieses direkt via Plattform eConstruction eingereicht.
Weitere Informationen zur Eingabe, zum Baubewilligungsverfahren etc. erteilt das Sekretariat der Kantonalen Baukommission.
Formulare zum Herunterladen
- Baugesuchsformular in kommunaler Zuständigkeitdocx, 61.6KB
- Anhang a1 zum Baugesuchsformular "Liste der Gesuchsteller"docx, 36.7KB
- Anhang a2 zum Baugesuchsformular "Liste der Grundeigentümer"docx, 36KB
- Anhang a3 zum Baugesuchsformular "persönliche Daten Gesuchsteller"docx, 37.2KB
- Gesuchsformular Liegenschaftsentwässerungpdf, 124.4KB
Weiterführende Informationen
GIS
Häufige Fragen
Kontakt
- Montag und Mittwoch08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 UhrDienstag und Freitag08.30 - 16.00 UhrDonnerstag08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr