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Baubewilligungsverfahren

Sie planen ein Bauprojekt in Zermatt? Hier erfahren Sie, ob eine Baubewilligung nötig ist, wo Sie Ihr Gesuch einreichen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Baubewilligungsverfahren - Dorf mit Kran

Zuständigkeit

Kommt das Bauvorhaben auf einer Parzelle zu liegen, die sich innerhalb der Bauzone befindet, ist das Baugesuch bei der Gemeinde einzureichen (Art. 2 Abs. 1 Baugesetz (BauG)).

Der Gemeinderat ist für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:

  • Wohnzonen;
  • Kernzonen;
  • Gewerbezonen;
  • Industriezonen;
  • Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen;
  • Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von 3 Hektaren nicht übersteigen.

Kommt das Bauvorhaben jedoch auf einer Parzelle zu liegen, die sich ausserhalb der Bauzone oder sich die Gemeinde in einem Interessenskonflikt ( z.B. als Eigentümerin des Grundstücks oder als Dienstbarkeitsbelastete) befindet, ist das Baugesuch direkt durch den Gesuchsteller an das kantonale Bausekretariat zu übermitteln (Art. 2 Abs. 4 BauG).

Die Kantonale Baukommission (KBK) ist für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in:

  • Landwirtschaftszonen;
  • Schutzzonen;
  • Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone wie Weiler- und Erhaltungszonen;
  • Gebieten mit traditioneller Streubauweise;
  • Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten wie Maiensässzonen;
  • übrigen Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung;
  • Zonen für Abbau und Deponien;
  • Waldarealen.

Baugesuch bei der Gemeinde

Um die Publikation des Baugesuches am darauffolgenden Freitag garantieren zu können, müssen die Baugesuchsunterlagen vollständig bis spätestens am Freitag entweder in Papierform oder digital via Plattform eConstruction eingereicht werden.

Einreichung in Papierform

Die Unterlagen müssen in Papierform (1 Original + 3 Kopien) in der Bauabteilung hinterlegt werden (Versand per Post oder Abgabe am Schalter).

digitale Eingabe via Plattform eConstruction

Das Baugesuch wird vollständig digital über die Plattform eConstruction an die Bauabteilung übermittelt. Wird die digitale Form gewählt, wird das gesamte Baubewilligungsverfahren digital über die Plattform eConstruction abgewickelt. Lediglich die Originalen Vertretungsvollmachten sind der Gemeinde in Papierform nachzureichen.

HomeBenutzerportal eConstruction

Checklisten zur Einreichung eines Baugesuches

Publikation

Ist das Dossier formell vollständig, wird es im Amtsblatt des Kantons Wallis und im Walliser Bote, wie auch auf der Webseite und am Anschlagkasten der Einwohnergemeinde veröffentlicht.

bookAmtsblatt

Baugesuch beim Kanton

Liegt das Baugesuch in der Zuständigkeit der kantonalen Baukommission, so wird dieses direkt via Plattform eConstruction eingereicht.

HomeBenutzerportal eConstruction

Weitere Informationen zur Eingabe, zum Baubewilligungsverfahren etc. erteilt das Sekretariat der Kantonalen Baukommission.

Kantonales Bausekretariat
Rue des Creusets 5, Postfach 670, 1950 Sitten

Häufige Fragen

Kontakt

  • Hochbau
    Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
    Montag und Mittwoch
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag und Freitag
    08.30 - 16.00 Uhr
    Donnerstag
    08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr