Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne abstimmen will (Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004).
Vor jeder Wahl oder Abstimmung erhalten alle Stimmbürger:
Finden mehrere Urnengänge am gleichen Tag statt, so erhält der Stimmbürger so viele Stimmcouverts, wie es Urnengänge gibt, jedoch nur einen einzigen Übermittlungsumschlag und ein einziges Rücksendungsblatt.
Anleitung:
Wichtig: Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterzeichnet sein!
Bitte beachten Sie: Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens am Freitag, welcher der Wahl/Abstimmung vorausgeht, um 17.00 Uhr).
Der Stimmbürger bringt sein Stimmmaterial von daheim mit (inklusiv Rücksendungsblatt). Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung in den Kabinen die Stimm-/Wahlzettel zur Verfügung.
Die jeweiligen Öffnungszeiten der Urnen werden vom Gemeinderat festgelegt und frühzeitig vor den Abstimmungen veröffentlicht.
Der Stimmrechtsausweis in Form einer Kreditkarte hat ausgedient. Durch die Einführung des Rücksendungsblattes (kantonale Bestimmungen) wird der Stimmrechtsausweis hinfällig.
Bei Abstimmung an der Urne bitte Rücksendungsblatt mitbringen. Danke!