|
Gemeinde Zermatt
Home
Abteilungen
Einwohnerkontrolle / Kanzlei
Abstimmungen und Wahlen
Einwohnerkontrolle / Kanzlei
Abstimmungen und Wahlen
Briefliche Stimmabgabe
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe:
- Stimmzettel ausfüllen, in das entsprechende Stimmcouvert legen.
- Alle Stimmcouverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen.
- Das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den
Übermittlungsumschlag stecken, dass die Adresse: Gemeindeverwaltung,
3920 Zermatt im Sichtfenster erscheint, Couvert schliessen.
- Den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per
Post an die Gemeindeverwaltung senden, oder diesen während
den Schalteröffnungszeiten abgeben
(Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr).
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden,
ob sie brieflich oder an der Urne abstimmen will (Gesetz über die
politischen Rechte vom 13. Mai 2004).
Vor jeder Wahl oder
Abstimmung erhalten alle Stimmbürger zur brieflichen Stimmabgabe:
- Stimmzettel, oder bei Wahlen ein Exemplar jedes gedruckten Wahlzettels, sowie einen leeren amtlichen Wahlzettel,
- amtlichen Broschüre und Botschaft,
- Stimmcouverts
- Übermittlungsumschlag und Rücksendungsblatt.
Finden mehrere Urnengänge am gleichen Tag statt, so erhält der
Stimmbürger so viele Stimmcouverts, wie es Urnengänge gibt,
jedoch nur einen einzigen Übermittlungsumschlag und ein einziges
Rücksendungsblatt.
WICHTIG: Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das
Rücksendungsblatt unterzeichnet sein!
Bitte beachten Sie: Die Postsendung muss rechtzeitig bei der
Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens am Freitag, welcher der
Wahl/Abstimmung vorausgeht, um 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Der Stimmbürger bringt sein Stimmmaterial von daheim mit (inklusiv
Rücksendungsblatt). Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung
in den Kabinen die Stimm-/Wahlzettel zur Verfügung.
Die jeweiligen Öffnungszeiten der Urnen werden vom Gemeinderat
festgelegt und frühzeitig vor den Abstimmungen veröffentlicht.
Stimmrechtsausweis
Der Stimmrechtsausweis in Form einer Kreditkarte hat ausgedient. Durch
die Einführung des Rücksendungsblattes (kantonale
Bestimmungen) wird der Stimmrechtsausweis hinfällig.
Bei Abstimmung an der Urne bitte Rücksendungsblatt mitbringen. Danke!
|