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Drittstaaten

Einwohnergemeinde Zermatt

Konkubinat

Unterlagen durch bereits wohn­sässigen Partner einzu­reichen (vor Einreise des Partners):

  • Bewilligung L, B, C oder Schweizerpass
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der finanziellen Mittel (Kontoauszug, Lohn­ausweise etc.)
  • Betreibungsregister­auszug des Konkubinats­partners
  • Bestätigung der Kosten­übernahme
  • Nachweis Dauer der Beziehungen (gemeinsame Rechnungen, Konkubinats­vertrag)
  • Mietvertrag
  • Farbkopie gültiger Reisepass

Zusätzlich einzureichen:

  • Bestätigung der Sozialhilfe bei Sozialhilfe­bezug
  • Strafregister­auszug bei Verurteilung

Zusätzlich für Kinder:

  • Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern
  • Zivilstands­bestätigung der Eltern mit Angabe des Sorge­rechts
  • Zustimmung falls Elternteil im Ausland

Unterlagen nach Einreise persönlich abzugeben: